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UN-Behindertenrechtskonvention

Schon im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Am 26.03.2009 sind diese Gesetze dann auch in Deutschland in Kraft getreten. Die UN-Konvention behandelt die allgemeinen Grundfreiheiten und Menschenrechte und geht dabei genau auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung ein. Ziel ist es, Menschen mit Handicap eine Chancengleichheit zu ermöglichen und sie vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu bewahren. InduS ist ein Projekt, das sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention beruft und zur Umsetzung in der Bundesrepublik beiträgt. Art. 30 Abs. 5 steht besonders im Fokus des Projekts; er besagt, dass Menschen mit Handicap die Möglichkeit haben,  gleichberechtigt an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilzunehmen.

Hier geht's direkt zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Und hier auch in leichter Sprache.